Kurzmitteilung: Zum 1. September 2015 wurde die Umlage 1, welche für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall zu entrichten ist, von 0,7 auf 1 Prozent erhöht. Auch die Umlage 2, die für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft für 450-Euro-Minijobber und kurzfristig Beschäftigte zu zahlen ist, wurde angehoben und beträgt nun 0,30 Prozent.